Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie funktioniert miinstrom?

Die Regionalwerke AG Baden (RWB) baut Photovoltaikanlagen auf Dächern von öffentlichen Gebäuden. Private und Unternehmen im Versorgungsgebiet der RWB und der ewn können sich an diesen Anlagen beteiligen, indem sie sich über einen Zeitraum von fünf Jahren das Bezugsrecht an einem oder mehreren PV-Panels sichern. Die Kundinnen und Kunden erhalten pro Panel und Jahr eine fixe Menge Sonnenenergie. Die Energiemenge wird auf der Rechnung ausgewiesen.

Ab wann kann ich miinstrom von meinem Solarpanel beziehen?

Je nach Zeitpunkt Ihrer Bestellung startet die Lieferung Ihres Solarstromes entweder auf den darauffolgenden 1. Januar oder 1. Juli. Der Bezugsstart wird Ihnen nach der Bestellung bestätigt.

Wie viele Solarmodule/Panels brauche ich, um meinen Bedarf zu decken?

Der Strombedarf ist sehr individuell und hängt von verschiedenen Faktoren ab wie z.B. der Anzahl Familienmitglieder im Haushalt, der Energieeffizienz elektrischer Geräte oder davon, ob Sie ein Elektroauto fahren usw. Auf der Energierechnung finden Sie Ihre Verbrauchszahlen.
Im RWB-Kundenportal können Sie Ihre persönlichen Daten jederzeit einsehen. Noch kein Benutzerkonto? Registrieren Sie sich jetzt. Gerne stehen wir Ihnen auch telefonisch zur Verfügung.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Sie beteiligen sich für einen Zeitraum von fünf Jahren an einer PV-Anlage. Die Kosten in Rp./kWh für das Produkt miinstrom werden halbjährlich während der Vertragslaufzeit auf der Kundenrechnung separat ausgewiesen. Im Gegenzug erhalten Sie während der Beteiligungsdauer und pro Panel jährlich eine fixe Menge Sonnenenergie. Die Menge kann von Anlage zu Anlage unterschiedlich sein. Die Kosten für die Netznutzung des produzierten Solarstroms fallen weiterhin an.

Erhalte ich einen Förderbeitrag?

Die Stadt Baden unterstützt das miinstrom-Projekt mit einem Förderbeitrag von 100 Franken pro Panel. Der Förderbeitrag gilt für Kundinnen und Kunden in der Stadt Baden. Der Förderbeitrag wird halbjährlich auf der Rechnung vergütet.

Der Förderbeitrag kommt bei der Anlage Terrassenbad Stadt Baden bei Vertragsverlängerung und Neuabschlüssen ab 2025 zur Anwendung.

Was passiert, wenn ich während der Laufzeit der Beteiligung umziehe?

Wenn Sie innerhalb des Versorgungsgebietes der Regionalwerke AG Baden (RWB) oder der Elektrizität Wasser Neuenhof ewn umziehen, läuft Ihre Bezugsberechtigung für miinstrom einfach weiter. Sollten Sie aus unserem Versorgungsgebiet wegziehen, erhalten Sie pro rata Ihre Investition zurück. Genauere Informationen dazu finden Sie in den AGB und den Lieferbedingungen der RWB.

Kann ich Panels aus mehreren Anlagen beziehen?

Ja. Der gleichzeitige Bezug von Solarenergie aus verschiedenen Anlagen ist möglich. Die Energiegutschriften der gewählten Panels dürfen nicht grösser als der Energieverbrauch pro Jahr sein. RWB empfiehlt einen Solarenergiebezugsanteil von maximal 80 Prozent des tatsächlichen Bedarfs. Im RWB-Kundenportal können Sie Ihre persönlichen Verbrauchsdaten einsehen.

Kann ich mein miinstrom-Engagement verlängern?

Das miinstrom-Engagement verlängert sich automatisch jeweils um weitere 5 Jahre, sofern er nicht von einer Partei sechs Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird.